MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN
Nutzungsbedingungen
VOR Klimaticket – MetropolRegion für Gemeindebüger*innen
(= Jahresfahrkarte für Wien, Niederösterreich und Burgenland)
Gültig vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025
Wer kann dieses Ticket nutzen?
Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Jedenspeigen haben, können das Ticket für bis zu 2 Tage/Monat kostenlos ausleihen (Wochenende gilt als einen Tag).
Nutzung beider Tickets gemeinsam ist möglich, wenn Begleitperson ebenso hauptgemeldet ist.
Was kann ich mit diesen Tickets nutzen?
Sie können folgende öffentliche Verkehrsmittel nutzen:
- alle VOR-Linien der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland)
- alle sonstigen VOR-Linien wie
- die Westbahn (zwischen Wien und Amstetten)
- die Mariazellerbahn
- die Badner Bahn
- die Stadtbahn Waidhofen an der Ybbs
Ich habe Interesse an dem Ticket – wie komme ich dazu?
- Die Fahrkarte muss im Gemeindeamt entweder persönlich, telefonisch (Tel. 02536/8224) oder per Email gemeinde@jedenspeigen.gv.at vorreserviert werden.
- Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingehens berücksichtigt und sind frühestens ein Monat vor Ausleihung möglich.
- Die Abholung des Tickets erfolgt am Nutzungstag selbst
- von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag, Sonntag und Feiertag muss das Ticket bereits für den letzten Werktag gebucht und auch abgeholt werden.
- Die Rückgabe hat unmittelbar am letzten Tag der Reservierungsdauer im Gemeindeamt oder per Einwurf in den Gemeindepostkasten (in einem mit Namen beschrifteten Kuvert) zu erfolgen.
Was gibt es zu beachten?
- Eine Weitergabe ist nicht gestattet.
- Im Verlustfall oder bei Diebstahl ist das Ticket in seinem vollen Wert zu ersetzen.
- Bei nicht zeitgerechter Rückgabe, die zu einer verhinderten Folgeverleihung führt, ist eine Verspätungsgebühr von EUR 50,00 je Ticket fällig.
- Bei unentschuldigter Nicht-Abholung trotz Reservierung kann eine Sperre für weitere Buchungen verhängt werden.
- Anfallende Mehrkosten müssen eigenständig übernommen werden.
- Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich.