Aufschließungskosten

Zuständig

Einheitssatz € 590,--

Berechnung der Aufschließungsabgabe: Quadratwurzel aus Baugrundfläche mal  590,-- (Einheitssatz)  mal  1,25 (Bauklassenkoeffizient) 

Der Bauklassenkoeffizient ist im Bebauungsplan festgelegt.

Die Aufschließungskosten beziehen sich auf die Errichtung einer Fahrbahnhälfte, eines Gehsteiges, einer Oberflächenentwässerung und einer Straßenbeleuchtung. Sie haben mit Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühren sowie mit den Gebühren für den Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nichts zu tun.

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